Heiraten während des Studiums ist keine Seltenheit – und trotzdem stellt es viele Paare vor unerwartete Fragen. Was ändert sich beim BAföG, wenn man verheiratet ist? Welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile entstehen? Und welche bürokratischen Schritte sind nötig, wenn beide Partner noch studieren oder einer bereits berufstätig ist?
Zwischen Hochzeitsplanung und Behördengängen
Eine Heirat beeinflusst den BAföG-Anspruch direkt: Das Einkommen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt, was den Förderbetrag senken oder sogar den Anspruch gänzlich entfallen lassen kann. Gleichzeitig eröffnen sich durch eine Ehe neue steuerliche Möglichkeiten – Stichwort Ehegattensplitting –, die je nach Einkommenssituation spürbare Vorteile bringen können.
Darüber hinaus stellen sich praktische Fragen: Muss ich das Amt für Ausbildungsförderung sofort informieren? Was passiert mit meinem Krankenversicherungsschutz über die elterliche Familienversicherung? Kann ich nach der Heirat weiterhin in einem Wohnheim wohnen?
- BAföG und Ehe: Wie verändert sich der Förderanspruch?
- Steuern: Lohnt sich das Ehegattensplitting für Studierende?
- Krankenversicherung: Bleibt die Familienversicherung bestehen?
- Kindergeld und Unterhalt: Was gilt nach der Hochzeit?
Dieser Bereich begleitet Studierende durch alle relevanten Aspekte einer Heirat – sachlich, vollständig und ohne unnötige Vereinfachungen.