Ein Semester in Barcelona, ein Jahr an einer Uni in Irland oder ein Praktikum in Kopenhagen – der Gedanke ans Ausland klingt verlockend, aber spätestens wenn man ans Geld denkt, kommen die ersten Schweißperlen. Darf ich mein BAföG mitnehmen? Bekomme ich vielleicht sogar mehr? Und was ist eigentlich mit Erasmus? Gute Nachrichten: BAföG Ausland ist möglich, oft sogar mit besseren Konditionen als zuhause. Aber es gibt ein paar Dinge, die man wissen sollte, bevor man den Antrag stellt.
Auslands-BAföG: Grundsätzlich möglich – aber nicht automatisch
Wer bereits inländisches BAföG bezieht, denkt manchmal, die Förderung läuft einfach weiter, wenn man ins Ausland geht. Das stimmt leider nicht ganz. Auslands-BAföG ist zwar möglich, aber es gelten eigene Regeln, eigene Zuständigkeiten und teils deutlich andere Beträge. Grundlage ist der § 5 BAföG, der festlegt, unter welchen Voraussetzungen ein Auslandsaufenthalt gefördert wird.
Wichtig zu verstehen: Auslands-BAföG ist keine Zusatzförderung obendrauf, sondern ersetzt das inländische BAföG während deines Auslandsaufenthalts. Du bewirbst dich also neu – und zwar beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, nicht mehr beim Studentenwerk deiner Heimatuni. Das gilt unabhängig davon, ob du über Erasmus, ein bilaterales Partnerschaftsprogramm oder als sogenannter Freemover ins Ausland gehst.
Eine Voraussetzung solltest du kennen: Der Auslandsaufenthalt muss studienbezogen sein. Ein reines Urlaubssemester oder ein Sprachkurs ohne akademischen Kontext fällt in der Regel raus. Außerdem muss das Studium im Ausland auf dein Studium in Deutschland anrechenbar sein – das lässt du dir am besten vorab von deiner Heimatuniversität schriftlich bestätigen.
Erasmus-Förderung und BAföG: Zwei Töpfe, kein Problem
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Studierende glauben, sie müssten sich zwischen dem Erasmus-Stipendium und Auslands-BAföG entscheiden. Das stimmt so nicht. Beide Förderungen können gleichzeitig bezogen werden, allerdings wird das Erasmus-Stipendium auf das BAföG angerechnet – zumindest teilweise.
Konkret: Die Erasmus-Förderung gilt als Einnahme und wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Allerdings gibt es einen Freibetrag. Seit der BAföG-Reform 2021 gilt ein Freibetrag von monatlich 290 Euro für Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Trägern. Das Erasmus-Stipendium liegt je nach Zielland meist im Bereich von 200 bis 500 Euro pro Monat – je nach Lebenshaltungskosten im Zielland. Liegt es unter dem Freibetrag, wird es gar nicht angerechnet. Liegt es drüber, wird nur der übersteigende Betrag auf das BAföG angerechnet.
Für die meisten Erasmus-Studierenden bedeutet das in der Praxis: Sie bekommen sowohl das Stipendium als auch – zumindest einen guten Teil des – Auslands-BAföG. Wer das genau durchrechnen möchte, sollte frühzeitig eine Förderberatung beim Studentenwerk oder beim BVA in Anspruch nehmen. Mehr zur Planung des Auslandsaufenthalts insgesamt – inklusive Fördermöglichkeiten jenseits von BAföG – findest du in unserem Beitrag Auslandssemester planen: Förderung, Kosten und Tipps.
Wie viel Auslands-BAföG bekomme ich?
Das Auslands-BAföG berechnet sich anders als das inländische. Neben dem Grundbedarf und dem Wohnkostenzuschlag gibt es beim Auslands-BAföG zusätzliche Pauschalen, die je nach Zielland variieren. Das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht regelmäßig länderspezifische Zuschläge – sogenannte Auslandszuschläge –, die die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigen.
Wer zum Beispiel in Skandinavien studiert, wo die Mieten deutlich höher sind als in Deutschland, bekommt mehr als jemand, der ein Semester in einem günstigeren osteuropäischen Land verbringt. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der abhängig von der Entfernung zum Studienort gezahlt wird.
Gut zu wissen: Beim Auslands-BAföG liegt der maximale Förderungsbetrag teils deutlich über dem inländischen Maximum. Je nach Land und Situation können über 1.000 Euro monatlich drin sein – inkl. Auslandszuschlag und ggf. Krankenversicherungszuschuss.
Außerdem kann ein Zuschuss zu den Studiengebühren beantragt werden, wenn die ausländische Hochschule Gebühren erhebt – was in vielen Ländern (z. B. Großbritannien, Niederlande, Schweiz) der Fall ist. Dieser Zuschuss ist jedoch auf maximal 4.600 Euro pro Jahr gedeckelt und wird als Zuschuss (nicht als Darlehen) gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat Anspruch – und wer nicht?
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland förderberechtigt ist, kann auch Auslands-BAföG erhalten. Das klingt einfacher als es manchmal ist, denn die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich je nach Zielland und Art des Aufenthalts.
- EU/EWR und Schweiz: Hier ist der Zugang unkompliziert. Studierende können grundsätzlich für die gesamte Dauer eines Bachelor- oder Masterstudiums gefördert werden.
- Außereuropäisches Ausland: Auch außerhalb Europas ist eine Förderung möglich, allerdings ist die maximale Förderdauer auf ein Jahr begrenzt (es sei denn, das gesamte Studium findet im Ausland statt).
- Mindestdauer: Der Auslandsaufenthalt muss mindestens ein Semester (etwa 6 Monate) dauern, damit Auslands-BAföG beantragt werden kann.
- Anrechnung aufs Studium: Die im Ausland erbrachten Leistungen müssen von der deutschen Hochschule anerkannt werden – eine schriftliche Bestätigung vorab ist Pflicht.
- Freemover: Wer ohne Programm ins Ausland geht, kann ebenfalls gefördert werden – muss aber mehr Nachweise erbringen als Programmteilnehmer wie Erasmus-Studierende.
- Auslandsaufenthalt vor dem Erststudium: Sprachkurse oder ein Gap Year direkt nach dem Abitur werden in Ausnahmefällen gefördert, wenn sie studienvorbereitetend sind.
Was viele nicht wissen: Auch Staatsangehörige anderer EU-Länder können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland BAföG beantragen – das ist aber ein eigenes Thema. Für deutsche Studierende im Ausland gilt: Die Staatsangehörigkeit allein reicht nicht, entscheidend sind auch Wohnsitz und die Fördergeschichte.
Antrag, Fristen und typische Fehler
Der Antrag auf Auslands-BAföG läuft ausschließlich über das Bundesverwaltungsamt (BVA) – nicht über das Studentenwerk vor Ort. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß länger als beim regulären BAföG – rechne mit sechs bis acht Wochen, manchmal auch mehr. Das BVA empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts einzureichen.
Für den Antrag brauchst du unter anderem: eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule (oder eine Zulassung), die Anerkennungsbestätigung deiner Heimatuni, eine aktuelle Einkommenserklärung deiner Eltern sowie ggf. Nachweise über bereits erhaltene Stipendien (z. B. das Erasmus-Stipendium). Den genauen Ablauf – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber BAföG beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung.
Damit der Antrag nicht unnötig verzögert wird oder scheitert, hier die häufigsten Fehler, die Studierende beim Auslands-BAföG machen:
- Zu spät beantragen: Wer erst im Ausland merkt, dass er keinen Bescheid hat, steht schnell ohne Geld da. Frühzeitig stellen lohnt sich.
- Falsches Amt kontaktieren: Das Studentenwerk ist für Auslands-BAföG nicht zuständig – das BVA ist die richtige Anlaufstelle.
- Anerkennungsbestätigung vergessen: Ohne die schriftliche Bestätigung deiner Heimatuni, dass die Leistungen anerkannt werden, gibt es kein Auslands-BAföG.
- Erasmus-Stipendium nicht angeben: Das führt zu Überzahlungen und muss zurückgezahlt werden – lieber transparent von Anfang an.
- Förderdauer falsch einschätzen: Außereuropäische Ziele sind auf maximal ein Jahr begrenzt – wer länger plant, muss auf andere Finanzierungsquellen ausweichen.
- Änderungen nicht melden: Wer im Ausland zusätzlich jobbt oder ein weiteres Stipendium erhält, muss das dem BVA mitteilen.
Praktische Tipps für den Auslandsaufenthalt mit BAföG
Neben dem formellen Antrag gibt es einige praktische Aspekte, die den Alltag mit Auslands-BAföG erleichtern. Erstens: Eröffne möglichst früh ein Konto, auf das das BVA überweisen kann – am besten ein Konto, das keine Auslandsgebühren erhebt. Viele Studierende nutzen Konten von Onlinebanken wie N26 oder Revolut, die kostenlos in der gesamten EU funktionieren.
Zweitens: Dokumentiere alle Ausgaben – vor allem die Miete und Studiengebühren. Falls du im Nachhinein nachweisen musst, dass du die Mittel studiumsbezogen eingesetzt hast, bist du auf der sicheren Seite. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Krankenversicherungssituation vorab zu klären: Das Auslands-BAföG enthält unter Umständen einen Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn du im Ausland nicht über die deutsche Familienversicherung abgesichert bist.
Drittens und vielleicht am wichtigsten: Lass dich beraten, bevor du buchst. Viele Studierendenwerke bieten kostenlose Förderberatungen an, und auch das BVA hat eine telefonische Hotline. Wer die Zahlen einmal konkret durchgerechnet hat, kann deutlich entspannter ins Ausland starten – und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: das Studium und die Erfahrungen, die ein Auslandssemester mit sich bringt.